Den Maler holen lohnt sich!
Der bislang gültige Steuerbonus wird zum 1. Januar 2009 von 600 Euro auf 1200 Euro verdoppelt. Dadurch wird es für viele Kunden noch attraktiver, handwerkliche Malerleistungen vom Meisterbetrieb ausführen zu lassen.
- Raum- und Fassadengestaltung (Maltechniken, Tapezieren, Fassadenanstrich)
- Aus-/Umbau der Wohnräume, des Badezimmers, des Dachgeschosses und Kellers
- Bodenbelagarbeiten (Teppichboden, Parkett, Fliesen)
- Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern, Heizkörpern
- Arbeiten an Dächern, Balkonen, Garagen, Zäunen
- Wärmedämmung, Trockenbau, Verputzarbeiten
- Aufwendungen für Wartungsarbeiten (jährliche Kontrolle von Holzbauteilen und Fassaden-Check)
Wann gibt es den Steuerbonus?
Voraussetzungen für den Erhalt des Steuerbonus sind:
- Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
- Arbeitskosten müssen als separater Betrag auf der Rechnung ausgewiesen sein.
- Materialkosten oder sonstige gelieferte Waren sind nicht zu berücksichtigen.
- Der Rechnungsbetrag muss auf das Konto des Malerbetriebes überwiesen werden.
- Ein Nachweis durch einen Beleg des Kreditinstitutes in Form einer Überweisung oder eines Kontoauszuges ist unbedingt erforderlich.
Ein weiterer Steuerbonus ist möglich, wenn vom Malerbetrieb auch Reinigungsarbeiten oder Umzugsarbeiten (im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen) in Anspruch genommen werden und eine getrennte Rechnungsstellung erfolgt.
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